GRUNDLAGEN DER VERWALTUNG

Wir stehen Ihnen zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Verwaltung zur Verfügung und erteilen Ihnen gern Auskünfte
Wir führen eine Regelung zur Nutzung des Gemeinschaftseigentums (z.B. Hausordnung, Reinigungspläne) durch
Soweit ein Verwaltungsbeirat bestellt ist, arbeiten wir mit diesem eng zusammen
Wir schließen, nach Rücksprache mit Ihnen, für Sie notwendige Wartungsverträge für z.B. Heizung und Fahrstuhl ab
Wir nehmen für Sie an die Gemeinschaft gerichtete Willenserklärungen entgegen
Kraft besonderer Ermächtigung vertreten wir Ihre Eigentümergemeinschaft auch gerichtlich
Notwendiges Heizmaterial bestellen wir für Sie
Wir bereiten für Sie die Wohnungseigentümerversammlung vor, berufen diese ein und leiten sie
In der Eigentümerversammlung stellen wir die Anweisung und die Beschlussfähigkeit fest
Weiterhin stellen wir das Stimmrecht fest und prüfen die Vollmachten der abwesenden Wohnungseigentümer
Wir schreiben für Sie die Protokolle der Versammlungen
Wir beraten die Versammlung und formulieren die Anträge
Wir leiten für Sie die Abstimmung und geben die Ergebnisse bekannt
Beschlüsse aus der Eigentümerversammlung werden von uns vollzogen
Auf Wunsch erstellen wir eine Hausordnung und überwachen diese

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